Telephonische Krankschreibung bei Infekten ab sofort wieder möglich!
Liebe Patienten,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es ab sofort wieder möglich ist, telephonisch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) unter bestimmten Bedingungen auszustellen. Diese erfreuliche Entscheidung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (7.12.) getroffen.
Um eine telefonische AU zu erhalten, müssen Sie bereits als Patient in unserer Praxis bekannt sein und eine Erkrankung ohne schwere Symptomatik vorliegen. Diese Regelung stellt eine echte Entlastung für uns dar und erleichtert Ihnen den Gang zur Praxis.
Wir möchten betonen, dass sich u.a. auch der Hausärzteverband seit langem für die dauerhafte Einführung der telefonischen AU eingesetzt hat. Die Tatsache, dass sich die politisch Verantwortlichen nach monatelangen Diskussionen nun doch dazu durchringen konnten, die telefonische AU früher als geplant wiedereinzuführen, zeigt, dass sich der beharrliche Einsatz gelohnt hat, vielen Dank dafür!
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Dres. Fuchs & Hieronymus